Prüfungsvoraussetzung: Die Voraussetzungen für die Ablegung der staatlichen Jägerprüfung richten sich in Bayern nach der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (Jäger- und Falknerprüfungsordnung - JFPO). Danach müssen Bewerber mindestens 15 Jahre alt sein und eine theoretische und praktische Ausbildung nachweislich absolviert haben. Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und einem praktischen Teil (Waffenhandhabung und Prüfungsschießen).
Ausbildung
Die Voraussetzungen für die Ablegung der staatlichen Jägerprüfung richten sich in Bayern nach der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (Jäger- und Falknerprüfungsordnung - JFPO). mehr erfahren
Fortbildung
Die Ausbildung an der Jagdschule ISARIA mehr erfahren
Quadt liest Quadt
Im winterlich verschneiten Gutshof Menterschwaige lauschen 90 gespannte Ohrenpaare der ausdrucksstarken Stimme des Bertram Graf von Quadt. Er liest aus seinem Erstlingswerk „Was wär denn um’s Leben ohne Jagen“, das mehr erfahren
Fangjagd-Seminar mit Stephan Wunderlich Am 7. Mai trafen sich 30 InteressentenInnen zum Fangjagd-Seminar auf der Schönfeldalm am Spitzingsee - eine neu aufgelegte Veranstaltungsreihe des Paul Parey Verlags in Kooperation mehr erfahren